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Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Sie kann frei ausgeübt werden
Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.
Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig.
Seit dem 1. Januar 2003 darf sich medizinischer Fußpfleger (Podologe/Podologin) nur nennen, wer entweder die Erlaubnis nach § 1, Satz 1 Podologengesetz (PodG) oder die Berechtigung bzw. staatliche Anerkennung nach § 1, Satz 2 i.V.m. § 10, Abs. 1 PodG nachweisen kann.
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